
2004 wurde der Versandhandel mit Arzneimitteln in Deutschland erlaubt. Sowohl freiverkäufliche, apothekenpflichtige und rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen in Deutschland versendet werden. Ausnahmen sind Betäubungsmittel und einige andere Arzneimittel nach AMG. Innerhalb der Europäischen Union ist der Versandhandel gestattet, jedoch ist in einigen Ländern der Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln strikt verboten. Deutschland ist in dieser Hinsicht etwas liberaler. Die Eigenbehandlung mit Arzneimitteln, auch beknnt als Selbstmedikation nimmt in unserer Gesellschaft immer größer an Bedeutung. Doch oft ist es für den Otto Normal Bürger nicht erkennbar welches Medikament er für welche Beschwerden, wie lange und wie oft einnehmen soll deshalb gilt der Berühmte Satz: [...] Lesen Sie die Packungbeilage, fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker”.In jeder Hinsicht nimmt der Apotheker in unserer Gesellschaft eine noch größere Rolle, mit einer noch größeren Verantwortung ein.